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Verschenktes Potenzial

  • vor 6 Tagen
  • 8 Min. Lesezeit

Österreich fehlen Ärztinnen und Ärzte, und trotzdem warten gut ausgebildete ukrainische Medizinerinnen jahrelang darauf, dass ihr Diplom anerkannt wird. Ein Blick nach Deutschland und Polen zeigt, woran das liegt und wie ein gemeinsames Programm aussehen könnte. 


Österreich sucht händeringend Ärztinnen und Ärzte und schickt zugleich fertige Medizinerinnen in eine jahrelange Warteschleife. Wie passt das zusammen? Wie groß die Lücke ist, machte zuletzt die Ärztekammer deutlich: Mitte 2025 waren 311 Kassenstellen unbesetzt, 175 davon in der Allgemeinmedizin, und in vielen ländlichen Regionen bleiben Ordinationen über Monate ohne Nachfolge.1 Die Kammer warnt zudem davor, dass bald viele Ärzte der Babyboomer-Jahrgänge in Pension gehen, und sie betont, dass es im Land nicht grundsätzlich zu wenige Ärztinnen und Ärzte gebe. Es fehle an jenen, die im öffentlichen System arbeiten.2 


Genau hier liegt eine Chance, die bisher kaum genutzt wird. In Wien leben ukrainische Medizinerinnen mit abgeschlossenem Studium, Facharztausbildung und jahrelanger Erfahrung, die nicht behandeln dürfen, weil ihr Diplom in Österreich noch nicht anerkannt ist. Der Weg dorthin dauert Jahre und kostet mehrere tausend Euro. Dieser Zustand ist kein Naturgesetz. Er entsteht, weil die Hilfen nicht zusammenspielen, und der Blick nach Deutschland und Polen zeigt, wie es besser ginge. 


Dringend gebraucht, zum Warten verurteilt 

Die OECD hat dem Thema in ihrem jüngsten Migrationsbericht ein eigenes Kapitel gewidmet, und ihr Befund ist eindeutig: Die größte Hürde ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, denn weil die Verfahren kompliziert sind und lange dauern, arbeiten viele ausgebildete Ärztinnen am Ende in einfacheren und schlechter bezahlten Jobs.3 Dasselbe Muster zeigt sich in Österreich. Das Safavi Impact Institute begleitet in Wien 32 ukrainische Ärztinnen und rechnet für den Weg zurück in den Beruf mit Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro pro Person, Sprachkurse und Lebenshaltung noch nicht eingerechnet.4 Das Problem ist dabei selten das fachliche Können, das in der Regel solide ist. Es scheitert eher am Geld und daran, dass kaum jemand den Weg von Anfang bis Ende überblickt. 


Warum der österreichische Weg Jahre dauert 

Wer sein Medizinstudium außerhalb der EU gemacht hat, muss es in Österreich anerkennen lassen. Dafür prüft eine Universität, ob das ausländische Studium dem österreichischen gleichwertig ist. Am Ende steht selten eine einzige Prüfung. Meist ist es eine ganze Reihe von Einzelprüfungen, die die Universität für jeden Fall neu festlegt, und es können viele sein. Oft sind Fächer dabei, die mit dem eigenen Fachgebiet wenig zu tun haben, etwa Gerichtsmedizin oder Arzneimittellehre. Bis zu acht Semester gibt die Universität dafür Zeit. Die eigentliche Studiengebühr fällt dabei derzeit weg, weil ukrainische Ärztinnen wie alle Studierenden davon befreit sind und pro Semester nur den Studierendenbeitrag von einigen Dutzend Euro zahlen.5 Dazu kommen die Gebühren der Ärztekammer, die je nach Aufwand zwischen 290 und 1.884 Euro betragen, die Sprachprüfung für 919 Euro und beglaubigte Übersetzungen.67 Besonders schwer wiegt im Krieg eine weitere Hürde: Verlangt wird das Originaldiplom mit amtlicher Beglaubigung, der sogenannten Apostille. Aus der Ukraine lässt es sich aber weder sicher verschicken noch gefahrlos abholen.4 


Am deutlichsten wird das Problem bei der Sprache. Ein Sprachzertifikat, auch ein sehr gutes, heißt noch lange nicht, dass jemand im Berufsalltag sicher sprechen kann. In den üblichen Kursen lernt man die Sprache vor allem für die Prüfung, nicht das medizinische Fachdeutsch, das man im Spital braucht. Genau dieses Fachdeutsch können Ärztinnen kaum irgendwo lernen, außer in privaten Kursen, die sie selbst bezahlen müssen. Und üben können sie es ebenfalls nicht, denn solange ihr Diplom nicht anerkannt ist, dürfen sie weder als Ärztin arbeiten noch an medizinischen Netzwerken teilnehmen, in denen sich diese Sprache entwickelt. So entsteht ein Kreis, aus dem man schwer herauskommt: Für die Anerkennung braucht es die Fachsprache, doch ohne Anerkennung gibt es kaum eine Möglichkeit, sie zu lernen und anzuwenden. 


Wie sehr das wiegt, zeigt der Fall einer vom Safavi-Institut begleiteten Reproduktionsmedizinerin, die in Kyiv eine eigene Klinik führte und fließend Deutsch spricht. Die geforderten Fachprüfungen hat sie längst bestanden. Geblieben ist allein die Fachsprachprüfung der Ärztekammer, an der sie im ersten Anlauf scheiterte. Auf genau diese letzte Hürde kann sie sich nirgends gezielt vorbereiten, und jeder weitere Versuch kostet erneut Geld. „Auf diese Prüfung bereitet einen niemand vor, und trotzdem zahle ich für jeden Versuch aufs Neue“, sagt sie. „Es ist die einzige Prüfung, die mir noch fehlt.“4 


Die Brücke, die es schon gab 

Dabei hatte Österreich schon einmal einen schnelleren Weg. Mit dem zweiten COVID-Gesetz kam im März 2020 eine Regel ins Ärztegesetz, die es Ärztinnen erlaubte, schon zu arbeiten, bevor alle formalen Voraussetzungen erfüllt waren, solange sie unter Aufsicht einer zugelassenen Ärztin standen und sich bei der Kammer gemeldet hatten.8 Als 2022 die ersten ukrainischen Ärztinnen kamen, wies die Ärztekammer ausdrücklich auf diesen Weg hin, über den sie schnell zu arbeiten beginnen konnten.9 So wurde aus einer Notlösung der Pandemie für eine Weile eine Brücke für Geflüchtete. 


Wer auf diesem Weg arbeitete, half dem System spürbar. In den Ordinationen versorgten diese Ärztinnen vor allem die vielen Menschen, die wegen des Krieges nach Österreich gekommen waren, und das ganz ohne Dolmetscher. Doch das hatte eine Kehrseite, von der die Betroffenen berichten: Fast alle ihre Patientinnen und Patienten sprachen Ukrainisch oder Russisch, kaum jemand Deutsch. So lösten sie zwar ein dringendes Problem, konnten ihr eigenes medizinisches Deutsch dabei aber kaum weiterentwickeln.4 


Diese Brücke gibt es nicht mehr. Das Arbeiten war über eine Übergangsregelung nur noch bis zum 31. Juli 2024 erlaubt, seither braucht es die Eintragung in die offizielle Ärzteliste oder eine andere Berechtigung. Wer zu diesem Zeitpunkt noch arbeitete und die Anerkennung nicht abgeschlossen hatte, durfte nur dann befristet weitermachen, wenn er bis Ende 2024 einen Antrag auf Anerkennung eingereicht hatte. Diese Frist lässt sich nicht verlängern, und seither ist dieser Weg geschlossen.10 Das eigentliche Problem ist nicht das Auslaufen der Regel. Es ist die Art, wie sie gedacht war. Österreich hatte ein Modell, mit dem man arbeiten konnte, während die Anerkennung lief, doch es galt als Corona-Maßnahme und nicht als Antwort auf den Ärztemangel, und so ließ man es wieder verschwinden. Geblieben ist der lange Anerkennungsweg, ohne jeden Zwischenschritt. 


Wie es Deutschland macht 

Dass es auch anders geht, zeigt Deutschland. Dort gibt es einen festen Zwischenschritt, die Berufserlaubnis. Sie gilt zwei Jahre und erlaubt es, schon als Ärztin zu arbeiten, während die endgültige Zulassung noch läuft, und schon im April 2022 vereinbarten die deutschen Bundesländer, geflüchteten ukrainischen Ärztinnen diese Erlaubnis schnell zu geben.1112 Auch in Deutschland läuft nicht alles glatt, denn die Wartezeiten sind lang und die Behörden überlastet, aber die Richtung stimmt. Im März 2026 beschloss der Bundestag ein Gesetz, das die Anerkennung in den Gesundheitsberufen beschleunigen soll. Statt für jeden Einzelfall zu prüfen, was an der Ausbildung fehlt, gibt es künftig eine einheitliche Prüfung, mit der alle dasselbe fachliche Niveau nachweisen. In Kraft treten soll es am 1. November 2026, wenn auch der Bundesrat zustimmt.13 


Auch beim Geld geht Deutschland anders vor. Ein staatlicher Zuschuss übernimmt die Verfahrenskosten bis 600 Euro und Vorbereitungskurse oder Prüfungen bis 3.000 Euro, und das unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sodass auch ukrainische Ärztinnen ihn bekommen.14 Kurse, die gezielt auf genau jene Prüfungen vorbereiten, an denen viele scheitern, sind vielerorts kostenlos, etwa an der Universität München oder an der Berliner Charité, und einzelne Bundesländer zahlen über eigene Härtefallfonds zusätzlich dazu, in Berlin bis zu 10.000 Euro pro Person.1516 Während Österreich seine Hilfen verstreut, fügt Deutschland sie zu einem durchgehenden Weg zusammen. 


Was Polen zeigt 

Schnell ist aber nicht automatisch besser, wie Polen zeigt. Dort durften ukrainische Ärztinnen sehr schnell arbeiten, über eine befristete Sondererlaubnis und ohne Anerkennung, ohne Staatsexamen und ohne das sonst übliche Praktikum, und so kamen Tausende rasch ins Gesundheitssystem.17 Die Sprachfrage kam erst später. Bis zum 1. Mai 2026 mussten sie Polnisch auf mindestens B1-Niveau nachweisen, sonst verloren sie das Recht zu arbeiten, und Ende April verloren mehr als zweihundert Ärztinnen und Ärzte von außerhalb der EU diese Berechtigung tatsächlich.1819 Der Chef der polnischen Ärztekammer verweist auf die Sicherheit der Patienten, Krankenhausleiter dagegen warnen vor Personallücken, weil gerade die Notaufnahmen stark von ausländischen Kolleginnen abhängen.19 Dass viele dieser Ärztinnen vor allem ukrainischsprachige Geflüchtete betreuten, dürfte mit erklären, warum die Landessprache für manche eine Hürde blieb, ganz ähnlich wie in Österreich. Für Österreich heißt das: Entscheidend ist nicht das Tempo. Wichtig ist, dass die fachliche Sprachförderung von Anfang an mitläuft, denn fehlt sie, entstehen später neue Probleme. 


Wie ein Programm aussehen müsste 

Ein abgestimmtes Programm müsste auf drei Bausteinen ruhen, die die Gründlichkeit nicht aufgeben, aber die Langsamkeit beenden würden. Der erste ist ein Zwischenschritt, der das Arbeiten erlaubt. Dafür bräuchte es nichts völlig Neues. Es würde reichen, die alte Corona-Regel wiederzubeleben, diesmal als Mittel gegen den Ärztemangel und nach deutschem Vorbild: arbeiten unter Aufsicht, während die Anerkennung läuft. 


Der zweite Baustein ist eine gebündelte finanzielle Hilfe, und hier muss man genau hinsehen, denn Österreich steht nicht bei null. Der Integrationsfonds übernimmt Kosten für Anerkennung und Sprachprüfung, ausdrücklich auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die Anlaufstelle Wien-Perspektive übersetzt in manchen Fällen die nötigen Papiere gratis, und das AMS Wien kann Kurse und Gebühren bezahlen.20 Hilfe gibt es also durchaus. Das Problem ist, dass sie zersplittert ist. Eine Untersuchung des Integrationsfonds selbst spricht von einem unübersichtlichen Geflecht aus vielen Töpfen mit jeweils eigenen Bedingungen, bei dem ein großer Teil der Kosten am Ende oft doch bei den Ärztinnen hängen bleibt.21 Genau diese Unübersichtlichkeit nennen die Ärztinnen als größtes Hindernis. Es fehle, sagt die zitierte Reproduktionsmedizinerin, ein Ort, an dem man von Anfang an klar sieht, welche Schritte kommen und was der ganze Weg kostet. 


Der dritte Baustein löst genau dieses Problem: eine fachliche Sprachförderung und eine feste Begleitung von Anfang an. Das Safavi-Institut nennt das Case Management. Eine einzige Ansprechperson bündelt Sprache, Anerkennung, Kontakte und psychologische Unterstützung und passt sie an den Stand der jeweiligen Ärztin an, statt dass viele Stellen nebeneinander arbeiten, von denen jede nur einen Teil kennt. 


Es rechnet sich 

Bei diesem Ärztemangel wäre ein solches Programm keine soziale Wohltat. Es wäre eine Rechnung, die aufgeht. Eine Ärztin, die in ihrem Beruf arbeitet, zahlt Steuern und Sozialabgaben und hilft, genau die Lücken zu schließen, die durch unbesetzte Kassenstellen und die kommenden Pensionierungen entstehen. Das Potenzial ist da, und die Erfahrung zeigt, dass man es nutzen kann. Was fehlt, ist die Verbindung zwischen einer vorhandenen Ausbildung und einem klaren Bedarf. Ein solches Werkzeug hat Österreich im Frühjahr 2022 schon einmal eingesetzt. Die Frage ist nur, ob es bereit ist, es ein zweites Mal zu schaffen, diesmal bewusst, dauerhaft und genau auf die Ärztinnen zugeschnitten. 



Quellen 

1.  Unbesetzte Kassenstellen mit Stand Juli 2025 laut Pressekonferenz der Österreichischen Ärztekammer, berichtet u. a. bei pressefeuer.at, Oktober 2025. https://www.pressefeuer.at/aerztemangel-am-land-droht-der-kollaps-der-medizinischen-versorgung/ 

2.  Österreichische Ärztekammer, Ärztestatistik 2024 (52.005 registrierte Ärztinnen und Ärzte zum 31.12.2024), präsentiert im August 2025; Aussage von ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart. https://www.praktischarzt.at/magazin/aerztestatistik-2024/ 

3.  OECD: International Migration Outlook 2025, Kapitel zur Migration von Gesundheitsfachkräften, November 2025. https://www.oecd.org/en/publications/2025/11/international-migration-outlook-2025_355ae9fd.html 

4.  The Safavi Impact Institute: Arbeitsmarkt mit Potenzial: Ukrainische Fachfrauen zwischen Qualifikation und Integration, Wien, 2026. Die zitierte Ärztin wird anonymisiert wiedergegeben. 

5.  Medizinische Universität Innsbruck, Nostrifizierungsablauf (i-med.ac.at); migrare, Infoblatt Nostrifizierung Humanmedizin. Die Zahl der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen wird im Einzelfall festgelegt. Ukrainische Vertriebene sind als außerordentliche Studierende derzeit vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag von einigen Dutzend Euro pro Semester. 

6.  Österreichische Ärztekammer / USP: Arzt – Qualifikation – Anerkennung, Gebühren 2025. https://www.usp.gv.at/BARL/arzt-qualifikation-anerkennung.html 

7.  migrare, Infoblatt Nostrifizierung Humanmedizin; Sprachprüfung der Akademie der Ärzte. 

8.  §36b Ärztegesetz 1998, eingefügt durch das 2. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 16/2020). https://www.gesundheitsrecht.at/aenderungen-im-aerztegesetz-aufgrund-covid-19/ 

9.  Ärztekammer für Niederösterreich: Ärztliche Tätigkeit ukrainischer Ärzte in Österreich, März 2022. https://www.arztnoe.at/fuer-aerzte/news-details/aerztliche-taetigkeit-ukrainischer-aerzte-in-oesterreich 

10.  Österreichische Ärztekammer: Übergangsregelung für „ärztliche Tätigkeiten im Rahmen einer Pandemie“ (ausgelaufen). https://www.aerztekammer.at/uebergangsregelung-36b 

11.  Zum Unterschied von Berufserlaubnis und Approbation u. a. zm-online. https://www.zm-online.de/artikel/2024/zm-2024-19/angekommen-in-deutschland-und-jetzt 

12.  Haufe: Qualifikationen ukrainischer Ärzte sollen rasch anerkannt werden (Beschluss der Länder-Gesundheitsminister, April 2022). https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/qualifikationen-ukrainischer-aerzte-sollen-rasch-anerkannt-werden_242_564958.html 

13.  Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen, Stand 26. März 2026; Zusammenfassung bei Rebmann Research. Vom Bundestag beschlossen, Bundesrat und Inkrafttreten (1.11.2026) zum Recherchezeitpunkt noch offen. Vor Veröffentlichung Status prüfen. 

14.  Anerkennung in Deutschland (BMBF): Anerkennungszuschuss. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php 

15.  MED-International LMU München; Charité International Academy. https://academy.charite.de/projekte/ 

16.  Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin, dargestellt bei BIBB. https://www.bibb.de/dienst/publikationen/download/9580 

17.  Rynek Zdrowia und Rzeczpospolita zum vereinfachten Verfahren für ukrainische Ärztinnen. 

18.  Rzeczpospolita: Sprachnachweis B1 bis 1. Mai 2026 als Bedingung. 

19.  Rzeczpospolita, Mai 2026: Entzug bei über 200 Ärztinnen und Ärzten, Aussagen des Kammerpräsidenten, Warnungen der Spitäler. https://www.rp.pl/ochrona-zdrowia/art44364801-lekarze-z-ukrainy-traca-prawo-do-pracy-szpitale-alarmuja-zabraknie-rak-do-leczenia 

20.  Österreichischer Integrationsfonds, Förderung Berufsanerkennung (integrationsfonds.at); meded – medical education österreich zu AST Wien-Perspektive und AMS Wien (meded.at). 

21.  Österreichischer Integrationsfonds: Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Pflege, Forschungsbericht 2024. https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/monitor/FB_2024_Anerkennung_Berufsqualifikationen_in_der_Pflege.pdf 


 
 
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